Krankenzusatzversicherung
GESUNDHEITSVERSICHERUNGEN
Wenn man die in vielen Ländern weltweit funktionierenden Versicherungssysteme betrachtet, kann unschwer festgestellt werden, dass die grundlegende Gesundheitsversicherung zumeist vom Steuerzahler finanziert wird, der jedoch vorab zwangsläufig verpflichtet ist Beiträge an diverse Institutionen aus dem Sozialversicherungssektor zu zahlen. Diese Finanzierungsweise kann zweifellos auf unterschiedliche Weise bemängelt werden und damit sie tatsächlich Wirkung zeigen kann, sind viele Jahr harter Arbeit und logische Reformen unabdingbar. Eine solches System hat viele Nachteile und wird nur selten von Erfolg gekrönt, wofür u.a. Polen ein gutes Beispiel darstellt. Die Soziale Versicherungsanstalt (kurz: ZUS) hat dauernd Verluste zu verzeichnen und der Nationale Gesundheitsfond (kurz: NFZ) wird von inkompetenten Personen verwaltet. Verträge mit Krankenhäusern werden schlecht verfasst, wodurch letztendlich der Versicherte leidet. Probleme mit der Inanspruchnahme entsprechender Leistungen gehören zum Alltag. Zum Glück gibt es in Europa nur wenige Staaten, die auf ein ähnliches System setzen. In der Regel reicht allein die Gesundheitsversicherung aus, um eine ausreichende medizinische Betreuung zu gewährleiten. Nichtsdestotrotz ist es in solchen Fällen natürlich empfehlenswert sich für die Angebote vom Staat unabhängiger Versicherungsgesellschaften zu informieren, um gegebenenfalls den Gesundheitsschutz auszuweiten.
Versicherungspflicht
Der Versicherungspflicht unterliegen:
- Rentner
- Arbeitnehmer
- Personen die angestellt sind aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages
- Arbeitslose die im Register der Bundesagentur für Arbeit eingetragen sind
- Firmeninhaber
Um in den Besitzt einer Gesundheitsversicherung zu kommen, muss man bei einer Versicherungsanstalt oder der entsprechenden Institution ein Anmeldeformular abgeben (wirtschafttätige Personen) oder vom Arbeitgeber angemeldet werden (Arbeitnehmer). Arbeitslose oder Personen die Sozialhilfe vom Staat oder anderen Institutionen beziehen, werden von der entsprechenden Institution versichert.
Die Versicherung von Familienmitgliedern, darunter auch Kindern, erfolgt ohne zusätzliche Anmeldepflicht (z.B. zusammen mit der Anmeldung beim Familienarzt). Diese Versicherung ist nicht gebührenpflichtig. Auf diese Weise hat der Versicherte die Möglichkeit Personen aus dem eigenen Haushalt in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen, Angehörige die z.B. nicht arbeiten können oder sich der Kinderpflege widmen. Minderjährige, bei denen die pflichtmäßige Gesundheitsversicherung nicht greif, sind laut Gesundheitsschutzgesetz berechtigt eine kostenfreie medizinische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden in diesem Fall vom Staat getragen.
Grundversicherung oder private Vorsorge?
Eine private Versicherung sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Zweifellos ist das die bessere Alternative. Nur eine begrenzte Anzahl an Kranken kann von der öffentlichen Krankenkasse gleichzeitig betreut werden und der Zugang zu Spezialisten und modernen Diagnosegeräten ist alles andere als leicht. Wenn man hingegen privat versichert ist, muss man keine langen Wartezeiten mehr in Kauf nehmen. Die private Versicherung garantiert ohne Frage einen höheren Standard medizinischer Dienstleistungen – besonders in Bezug auf den Zugang zu hochwertigen Diagnosegeräten oder modernen Medikamenten, bestes Beispiel sind zahnärztliche Leistungen. Natürlich soll damit der Sinn einer Grundversicherung und einer allgemein zugänglichen medizinischen Betretung nicht in Frage gestellt werden, doch die Qualität dieser Leistungen könnte und sollte wesentlich verbessert werden.